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- Eine wettbewerbswidrige Klausel und der Vertrag ist insgesamt nichtig
- Eine "voreilige" Absichtserklärung und der Einkäufer hat sich verpflichtet
- Eine Bedarfsvorschau im Rahmenvertrag und der Einkäufer sieht sich
Mindermengenansprüchen ausgesetzt
- Eine "unverbindliche Vorabbestellung" und das Unternehmen ist gebunden
- Eine ausgehandelte Vertragsstrafe, aber kein Vertragsstrafeanspruch
- Ein wirksamer Vertragsabschluss im Internet, aber nicht beweisbar
- Ein nachweisbarer Mangel, aber kein Gewährleistungsanspruch
- Die Bürgschaftsurkunde in Händen, aber die Bank zahlt nicht
- Ein Werk-/Dienstvertrag, doch die Behörden stellen illegale Arbeitnehmerüberlassung
fest
Haftungsrisiken, die für ein Unternehmen existenzbedrohend sein können. Vorbeugen
ist besser als heilen und heilen oft nicht mehr möglich, also beugen Sie vor durch Wissen!
Aktuell: Neueste Urteile der Schuldrechtsreform
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Führungskraft, Projektleiter oder qualifizierter Mitarbeiter aus Einkauf,
Materialwirtschaft, Controlling oder Recht
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Sie vermeiden:
- Fehler bei der Vertragsgestaltung
- Rechtliche Unsicherheit bei den Verhandlungen mit den Lieferanten
- Verlust von Ansprüchen wegen unwirksamer Vereinbarungen
- Selbst gestellte Fallen in Standardverträgen
- Formfehler bei der Durchführung Ihrer Verträge
- Fehler bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche
- Haftungsrisiken durch Unwissenheit
und erhalten:
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Aktuelles Rechtswissen, komprimiert in zwei Tagen!
Mit Checkliste zur Vermeidung von Formfehlern und Haftungsrisiken!
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A. Schaeuffelen ist Rechtsanwältin und schwerpunktmäßig in der
rechtlichen Beratung von Mittelstands- und Großunternehmen tätig. Außerdem
ist sie Autorin zahlreicher Fachpublikationen. Als Referentin von öffentlichen
Seminaren und Firmenseminaren u.a. im Vertragsrecht, Baurecht und Internetrecht
besitzt Frau Schaeuffelen langjährige Erfahrung in juristischen Schulungen
von Einkäufern.
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Maximal 18 Personen
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- Rechtsfragen zum Vertragsabschluss
- Kann auf Auftragsbestätigungen wirklich verzichtet werden?
- Rechtslage bei Auftragsbestätigungen, die von der Bestellung abweichen
- Vereinbarungen im Rahmenvertrag zum Vertragsabschluss
- Besonderheiten beim Vertragsabschluss im Internet
- Vertragsabschlüsse per E-Mail rechtlich sicher?
- Die digitale Signatur und ihr Beweiswert
- Webshops, internetbasierte Beschaffungssysteme, Internet-Auktionen
- Geltendes Recht bei internationalen Verträgen
- Welches Recht findet Anwendung
- Kann ein ausführlicher Vertrag eine Rechtswahlklausel entbehrlich machen?
- Wann findet das UN-Kaufrecht auf den Vertrag Anwendung?
- Sinnvoller Umgang mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Sind die Regelungen in Rahmenverträgen, Vergabeprotokollen, etc. AGB?
- Wie werden aus AGB Individualvereinbarungen?
- Regelungen, die individuell vereinbart werden sollten
- Was gilt bei kollidierenden AGB?
- Auswirkungen der Schuldrechtsreform
- Neue Situation durch Wegfall des Werklieferungsvertrages
- Vorverlagerung des Erfüllungszeitpunktes
- Was in Verträgen über speziell für Ihr Unternehmen angefertigte Produkte nicht
fehlen sollte!
- Dauerbrenner seit Schuldrechtsreform:
- Verjährungsfristen
- Die Auswirkung von Garantien
- Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse
- Regelungen, die im Hinblick auf die Schuldrechtsreform in Verträgen nicht
fehlen sollten
- Lieferverzug des Auftragnehmers
- Vorsicht bei Selbstbelieferungsvorbehalten des Lieferanten
- Vertragsstrafe - neueste Rechtssprechung
- Formvorschriften des BGB
- Besonderheiten bei Fixterminen
- Mängelansprüche des Auftragnehmers
- Nacherfüllungsanspruch
- Recht zur Selbstvornahme auch beim Kaufvertrag?
- Schadensersatzansprüche des Käufers - welche Rolle spielt das Verschulen?
- Gesetzeslücken im neuen Recht der Mangelansprüche - Ausfüllen durch Vertrag?
- Verjährung der Gewährleistungsansprüche - vertragliche Regelungen
- Nutzung der Präambel zur Produkt- und Verwendungsbeschreibung
- Verlust sämtlicher Mängelansprüche wegen fehlender Untersuchung der Ware -
vertragliche Regelungen in Rahmenverträgen, Qualitätssicherungsvereinbarungen
(QSV) und Einkaufsbedingungen
- Insolvenz des Vertragspartners - vertragliche Absicherung
- Anzahlungs-, Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften
- Die Vereinbarung von Bürgschaften auf erstes Anfordern
- Neueste Rechtsprechung
- Notwendiger Inhalt der Bürgschaftsurkunden
- Produkthaftung
- Abgrenzung der Produkthaftung von den vertraglichen Mängelansprüchen
- Produkthaftung als Deliktshaftung nach § 823 BGB
- Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz
- Risiken illegaler Arbeitnehmerüberlassung
- Wie aus Werk-/Dienstverträgen eine illegale Arbeitnehmerüberlassung wird
(Besprechung der Abgrenzungskriterien)
- Neuregelung der Arbeitnehmerüberlassung durch die Hartz-Gesetze
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1. Tag: 10.00 - ca. 17.30 Uhr 2. Tag: 09.00 - ca. 16.30 Uhr
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jeweils zzgl. MwSt.
gemäß Anmeldebedingungen
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| 840,- € |
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Frühbuchergebühr bei Einzelbuchungen (bis 42 Tage vor Beginn) |
| 1.050,- € |
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Standardgebühr |
| 525,- € |
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Kleingruppengebühr ab dem 2. Teilnehmer |
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