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Rechtliche Handlungsoptionen bei Lieferanteninsolvenz


Sicherungsmaßnahmen, Vertragsdurchsetzung, Gewährleistungsansprüche

  
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Im Zusammenhang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise hat sich die konkrete Gefahr erhöht, dass wichtige Lieferanten laufende Vertragsbeziehungen nicht mehr erfüllen können. Durch die Insolvenz eines Lieferanten werden Lieferketten nachhaltig gestört oder gar ganz unterbrochen. Die Entscheidungskompetenz, ob überhaupt oder zu geänderten wirtschaftlichen Bedingungen bestehende Lieferverträge erfüllt werden, liegt dann ausschließlich beim Insolvenzverwalter. Im Extremfall fallen strategisch bedeutsame Lieferanten komplett aus. Ansprüche aus Gewährleistungsrechten lassen sich unter Umständen nicht mehr durchsetzen und die Sicherung von Eigentumsrechten an Werkzeugen, Vormaterial und Know-how erfordert sofortiges Handeln. Auf solche Risiken gilt es sich frühzeitig einzustellen und unter Berücksichtigung des rechtlichen Umfelds bestmöglich vorzubereiten. Handlungsräume müssen genutzt und das eigene Unternehmen vor weitreichenden nachteiligen Konsequenzen bewahrt werden.

 
Wir sind

Fach- oder Führungskraft aus Materialwirtschaft, Einkauf, Controlling oder allgemeiner Verwaltung und wollen sich mit den rechtlichen Optionen bei der Insolvenz eines Lieferanten vertraut machen.

 
Ihr Nutzen

Sie erhalten einen kompakten Überblick über den Ablauf eines Insolvenzverfahrens und die Handlungsmöglichkeiten über die der Einkauf bei der Sicherung von Rechtspositionen und der Abwicklung bestehender Lieferverträge bzw. bei Stornierungen durch den Insolvenzverwalter verfügt.

 
Referent

B. Bockamp ist Rechtsanwalt und Partner einer überregionalen Anwaltssozietät. Er ist gerichtlich bestellter Insolvenzverwalter und hat langjährige Praxis in der Behandlung einkaufsjuristischer Fragestellungen und Einkäuferschulungen.

 
Teilnehmer

Maximal 18 Personen

 
 
Seminarinhalte

  1. Vertragliche und gesetzliche Absicherungsmöglichkeiten im Vorfeld von wirtschaftlichen Krisen des Lieferanten
    • Sicherung des Eigentums an Werkzeugen und Vormaterial
    • Bürgschaften, Patronatserklärungen
    • Leistungsverweigerungsrecht, Unsicherheitseinrede
    • Vorzeitige Kündigung
    • Aufrechnung
  2. Voraussetzungen für die Durchführung des Insolvenzverfahrens
    • Zahlungsunfähigkeit
    • Überschuldung
    • Drohende Zahlungsunfähigkeit
  3. Der Ablauf eines Insolvenzverfahrens nach Insolvenzordnung (InsO)
    • Unterscheidung zwischen Insolvenzeröffnungsverfahren und eröffnetem Insolvenzverfahren
    • Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters
    • Verfügungsverbot und Vollstreckungsverbot
    • Gläubigerrechte
  4. Die privilegierte Position des Einkaufs im Insolvenzverfahren
    • Bei Aussonderungsrechten
    • Bei Absonderungsrechten
  5. Das Wahlrecht des Insolvenzverwalters nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
    • Erstreckung auf nicht oder nicht vollständig erfüllte Verträge
    • Aufforderung zur Ausübung des Wahlrechts
    • Eingriffe in Wahlrecht durch Sonderkündigungsrecht aus Einkaufsbedingungen oder ausgehandeltem Vertrag?
  6. Insolvenzanfechtung
    • Außerkraftsetzung von Maßnahmen, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden sind
    • Anfechtungsfristen
  7. Informationsmöglichkeiten über Antragstellung bzw. Stand des Insolvenzverfahrens

 
Uhrzeiten

10.00 - ca. 17.30 Uhr

 
Teilnehmergebühren
jeweils zzgl. MwSt.
gemäß Anmeldebedingungen
600,- € Frühbuchergebühr
bei Einzelbuchungen
(bis 42 Tage vor Beginn)
750,- € Standardgebühr
375,- € Kleingruppengebühr
ab dem 2. Teilnehmer
 
Termine. Orte, Seminarnummer und Anmeldung
Termin Ort VA-Nr. Online-Anmeldung Teilnehmergebühr
25.06.12Stuttgart52126381--> AnmeldungFrühbucher o. Kleingruppe
08.10.12Frankfurt/M.52126382--> AnmeldungFrühbucher o. Kleingruppe

NEUE SEMINARE


Nachhaltige Kostensenkung durch Global Sourcing - Erprobte Vorgehensweisen in der Praxis

Supply Risk Management - Lieferantenrisiken erkennen, bewerten und beherrschen

Einkauf von Bauelementen und Baugruppen der Elektronik - Kostenanalyse, Preisfindung, Beschaffungssicherheit


BERATUNG und INFORMATIONEN


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BildungsScheck NRW


Unternehmen, Beschäftigte und Berufsrückkehrende, die einen Bildungsscheck beantragen können, können diesen für Seminare der Excellence Akademie einsetzen.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie über folgende Links:

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
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